Kreditversicherer werden in der Corona-Krise vom Staat unterstützt, indem der Staat beim Zahlungsausfall von Warenlieferungen versicherter Unternehmen einspringt. Für Kreditversicherer verringern sich dadurch die Schadenzahlungen, im Gegenzug erhält der Staat einen Teil der Prämien. Ob allerdings die Laufzeit des Rettungspakets bis 31.03.21 ausreichend ist, ist unklar, weil bei vielen Unternehmen erst gegen Ende des Jahres mit Zahlungsausfällen zu rechnen ist, meint Uwe Schmidt-Kasparek in der Versicherungswirtschaft Heute.
Grundprinzip einer Kreditversicherung sei, dass Kreditversicherer ihren Versicherungsnehmern deren Warenlieferungen bezahlen, wenn die Kunden der Versicherungsnehmer nicht mehr dazu in der Lage sind. Dabei trete der Leistungsfall nicht unbedingt erst bei Insolvenz des belieferten Unternehmens ein. Es gäbe auch Tarife, die bereits ab bei einer Verzögerung der Zahlung von fünf Monaten leisten.
Der Corona-Schutzschirm solle nun die negativen Auswirkungen der Pandemie einschränken, hierfür werde der Staat quasi zum Rückversicherer. So sei mit den Kreditversicherern vereinbart worden, dass der Staat alle Kreditausfälle in einer Gesamthöhe von 500 Mio. Euro bis 30 Mrd. Euro übernimmt. Dafür erhielte er Prämieneinnahmen in Höhe von 817 Mio. Euro. Das Einspringen des Staates in dieser Form sei eine weltweit einzigartige Maßnahme, die Lieferketten aufrecht zu erhalten.
„So bestätigen alle Spezialmakler, dass die beteiligten Kreditversicherer klar das Bestreben zeigen, die Deckungen aufrechtzuerhalten.“
Allerdings sei vereinbart worden, nur dann Deckungen aufrechtzuerhalten und Kreditlimits nicht nach unten anzupassen, wenn die Bonität der Warenempfänger weiterhin gewährleistet sei. Einige Kreditversicherer würden aber leichtfertig Risiken zeichnen und Kreditlimits unverändert lassen.
Als Problem könne sich zudem die kurze Laufzeit des Schutzschirms bis 31.12.20 bzw. mit Verlängerungsoption bis 31.03.21 erweisen. Zum einen sei zu erwarten, dass viele Unternehmen gerade aufgrund aktueller veränderten Insolvenzantragsregeln erst mit Verzögerung insolvent werden, zum anderen verhalten sich die Parteien derzeit zögerlich mit dem Abschluss neuer Versicherungen. Dabei sei das Potenzial für Neugeschäft eigentlich groß, weil viele Unternehmen nicht versichert seien.
Aus meiner Sicht ist der Artikel eine gute Zusammenfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kreditversicherer. Bereits die ersten Einschätzungen zur Covid19-Pandemie richteten zurecht ihr Augenmerk auf Kreditversicherungen, denn es ist zu erwarten, dass zahlreiche Unternehmen von Insolvenzen betroffen sein werden und damit nicht mehr die Ware ihrer Lieferanten bezahlen können.
Die aktuelle Zurückhaltung beim Abschluss neuer Kreditversicherungen könnte im nächsten Jahr dazu führen, dass viele Warenlieferungen nicht mehr abgesichert sind und damit Lieferketten destabilisiert werden. Außerdem ist die eigentliche Pleitewelle durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erst noch ausstehend, denn nicht alle Unternehmen, die vom Insolvenz-Aufschub profitieren, werden eine Insolvenz vermeiden können. Insofern stellt die Situation ein volkswirtschaftliches Risiko dar, das die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte erneut bewerten sollte. Ggf. ist eine Verlängerung de Schutzschirms über den 31.03.21 hinaus eine sinnvolle Maßnahme.
Kreditversicherungen dürfen übrigens nicht mit Kreditausfallversicherungen verwechselt werden. Bei einer Kreditausfallversicherung gewährleistet das Versicherungsunternehmen die Absicherung des Kreditnehmers für den Fall, dass ein Kredit nicht mehr zurückgezahlt werden kann.
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