Die digitale Vernetzung über IoT und Smart-Technologien steigt. Unternehmen aus verschiedenen Branchen können dadurch ihren Kunden zusätzliche, individualisierte Services anbieten. Doch inwieweit können Banken von IoT profitieren?
Prof. Dr. Sahin Albayrak, Gründer und Leiter des DAI-Labors der TU Berlin und Vorstandsvorsitzender des Innovationszentrums Connected Living, versucht eine Antwort auf diese Frage zu finden und zeigt Chancen und Risiken für Banken auf. In seinem Artikel im Banken-Blog benennt er mögliche neue Produkte und Dienste. Er stellt dar, wie zusätzliche Kundeninteraktionen auf Basis von ausgewerteten IoT-Daten entstehen und vertieft werden können.
“Finanzinstitute müssen sich vielmehr im Zentrum der neuen vernetzten Systeme positionieren und ihren Kunden mehr bieten als reine Zahlungstransaktionen.“
Aus meiner Sicht gibt es durchaus Ansatzpunkte, Aktivitäten auf Basis von Smart-Technologien mit entsprechenden Banking-Services zu ergänzen. So könnten zum Beispiel automatische Warenbestellungen durch den intelligenten Kühlschrank mit geeigneten Zahlungstransaktionen unterstützt oder beim Kauf von Produkten individualisierte Kredit-Angebote unterbreitet werden.
Ein zentrales Problem der beschriebenen IoT-Ideen für Banken ist allerdings, dass Banken nicht die Kundenschnittstelle besetzen. Banken bieten lediglich Assistenzleistungen wie Zahlungsverkehr oder Kreditvergabe an, die „Commodity“ und daher leicht austauschbar sind.
Die von Prof. Albayrak geforderte Positionierung im Zentrum der vernetzten Systeme ist dementsprechend für Banken nicht so einfach. Ich denke daher, dass Banken verstärkt mit anderen Unternehmen, z.B. aus der Fertigungsindustrie, kooperieren müssen, um ihre Banking-Services an deren IoT-Dienste zu koppeln.
Damit würde ein „Banking of Things“ ähnlich dem „Insurance of Things“ funktionieren: Produkte und Services werden in einem Paket von verschiedenen Leistungen aus unterschiedlichen Branchen angeboten. Dadurch wird die Leistung für den Kunden weniger leicht austauschbar als dies mit reinen Zahlungstransaktionen der Fall ist.
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