Die KFZ-Haftpflichtversicherung sichert die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr sowie Schäden durch menschliches Versagen ab. Doch wie ändert sich die Haftungssituation, wenn zukünftig autonomes Fahren zur Regel wird?
In ihrem Artikel auf pfefferminzia.de beschreiben die beiden Rechtsanwälte Herbert Palmberger und René Schnichels, dass sich der Fokus von der Kfz-Haftpflichtversicherung hin zur Produkthaftpflicht verschieben wird. Grund ist, dass ein vollkommen autonomes Fahrzeug keine menschlichen Fehler mehr zulassen wird. Wenn trotzdem Unfälle passieren, liegen die Ursachen am Fahrzeug bzw. dessen Software.
„Dabei kommen […] Haftungsszenarien in Betracht, für die jeweils geprüft werden muss, ob sie unter der geltenden Produkthaftpflichtversicherung des Automobilherstellers- oder -zulieferers versichert sind.“
Ursachen für Schäden sind dann zwangsläufig Konstruktionsfehler des Herstellers sowie in der Übergangszeit auch Instruktionsfehler, z.B. wenn der Fahrer fehlerhafte Anweisungen zum Umgang mit dem Fahrzeug erhält.
Ich teile die Einschätzung der Autoren, dass sich Versicherungen frühzeitig über entsprechende juristische Fragen Gedanken machen sollten, um rechtzeitig mit geeigneten Versicherungsprodukten am Markt zu sein.
Die Zuständigkeiten werden sich aber ändern: Denn faktisch wird mit der sukzessiven Ablösung der KFZ-Haftpflichtversicherung auch ein Schwenk vom Privat- und Gewerbesegment hin zur Industrieversicherung erfolgen. Das Retail-Geschäft der Versicherer wird also kleiner, und es ist damit zu rechnen, dass die Schadensummen und damit die Prämieneinnahmen insgesamt sinken, weil weniger Schäden anfallen.
Derzeit sind aber noch nicht alle ethischen Fragen des autonomen Fahrens abschließend bewertet, und mit Masseneinführung der ersten Modelle wird es sicher eine Reihe von richtungsweisenden Gerichtsurteilen sowie neuen Gesetzen geben. Entsprechend werden die Versicherungsprodukte rund um das Thema autonomes Fahren mit Sicherheit den einen oder anderen Wandel erfahren.
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